AllGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIT & FLEX UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)
§ 1 DEFINITIONEN
IN DEN AGB HABEN DIE NACHFOLGEND ALPHABETISCH AUFGEFÜHRTEN BEZEICHNUNGEN FOLGENDE BEDEUTUNG:
1. AGB SIND DIE ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN, DIE FÜR DEN MITGLIEDSVERTRAG GELTEN.
2. PARTNER SIND SPORTSTÄTTENBETREIBER,
FITNESSSTUDIOS, SONSTIGE SPORTCLUBS ODER ANDERE DIENSTLEISTER, DIE AUFGRUND EINES VERTRAGS MIT EINER GESELLSCHAFT DER FIT & FLEX UG FREMDLEISTUNGEN GEGENÜBER MITGLIEDERN ERBRINGEN.
3. ANMELDUNG IST DIE ANNAHME EINES EINZELANGEBOTS
VON EIGENLEISTUNGEN ODER FREMDLEISTUNGEN. DURCH DIE ANMELDUNG KOMMT ZWISCHEN DEM MITGLIED UND DEM PARTNER EIN VERTRAG ÜBER FREMDLEISTUNGEN ODER ZWISCHEN DEM MITGLIED UND DER JEWEILIGEN GESELLSCHAFT DER FIT & FLEX UG EIN VERTRAG ÜBER EIGENLEISTUNGEN ZUSTANDE.
4. BETREIBER SIND SPORTSTÄTTENBETREIBER,
FITNESSSTUDIOS, SONSTIGE SPORTCLUBS ODER ANDERE DIENSTLEISTER, DIE VON GESELLSCHAFTEN DER FIT & FLEX UG ZUR ERBRINGUNG VON EIGENLEISTUNGEN GEGENÜBER MITGLIEDERN EINGESCHALTET WERDEN.
5. DOMAIN IST DIE DOMAIN www.fitundflex.de, DIE VON FIT & FLEX GEHALTEN WIRD.
6. FREMDLEISTUNGEN SIND DIENSTLEISTUNGEN, DIE
PARTNER MITGLIEDERN AUFGRUND VON VERMITTLUNGSLEISTUNGEN DER FIT & FLEX UG ÜBER DAS PORTAL ANBIETEN. HIERZU GEHÖREN BEISPIELSWEISE KURSE (Z.B. YOGAKURSE), MITGLIEDSCHAFTEN IN FITNESSSTUDIOS, DER BESUCH VON UND DIE TEILNAHME AN SPORTVERANSTALTUNGEN ODER AUCH SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN MIT SPORTLICHEM UND GESUNDHEITSFÖRDERNRDEM BEZUG.
7. LEISTUNGEN DER FIT & FLEX UG SIND EIGENLEISTUNGEN, VERMITTLUNGSLEISTUNGEN ODER MEDIALEISTUNGEN.
8. MEDIALEISTUNGEN SIND SOCIAL MEDIA FUNKTIONEN, DIE
FIT & FLEX SEINEN MITGLIEDERN AUF DER PLATTFORM ZUR VERFÜGUNG STELLT.
9. MITGLIEDER SIND SOLCHE NATÜRLICHEN PERSONEN, DIE
KUNDEN DER FIT & FLEX UG SIND UND AUF DER DOMAIN ALS MITGLIEDER DER FIT & FLEX UG REGISTRIERT WURDEN.
10. MITGLIEDSVERTRAG IST DER RAHMENVERTRAG, DEN DAS
MITGLIED MIT FIT & FLEX UG ABSCHLIESST UND MIT DER DAS MITGLIED BERECHTIGT IST, EIGENLEISTUNGEN, VERMITTLUNGSLEISTUNGEN UND MEDIALEISTUNGEN VON FIT & FLEX UG IN ANSPRUCH ZU NEHMEN.
11. MITGLIEDSMONAT IST DER BEITRAGSPFLICHTIGE MONAT
EINES MITGLIEDS BEGINNEND AM ERSTEN TAG DES MONATS UND ENDEND AM LETZEN TAG UM 24:00 UHR DES GLEICHEN MONATS. BEI EINEM BEGINN DER MITGLIEDSCHAFT BIS ZUM 15. DES AKTUELLEN MONATS, IST DER ERSTE MONAT DER MITGLIEDSCHAFT DER AKTUELLE MONAT. AB DEM 15. EINES MONATS, BEGINNT DIE MITGLIEDSCHAFT AB ERSTEN DES FOLGEMONATS. IN DEM FALL, DASS EINE MITGLIEDSCHAFT AB DEM 15. EINES MONATS ABGESCHLOSSEN WIRD, HAT DER KUNDE DIE MÖGLICHKEIT, DIE MITGLIEDSCHAFT GEGEN EINE EINMALZAHLUNG SOFORT ZU BEGINNEN. BEANTRAGT DER KUNDE EINE MITGLIEDSCHAFT BEISPIELSWEISE AM 10. MÄRZ, DAUERT DER ERSTE MITGLIEDSMONAT EINES MITGLIEDS VOM 10. MÄRZ BIS ZUM 31. MÄRZ UND DER ERSTE FOLGE-MITGLIEDSMONAT VOM 1. APRIL BIS ZUM 30. APRIL. WIRD DIE MITGLIEDSCHAFT BEISPIELSWEISE AM 18. MÄRZ BEANTRAGT, BEGINNT DIE MITGLIEDSCHAFT AM 1. APRIL, AUßER DER KUNDE ENTSCHEIDET SICH AKTIV ZUR SOFORTIGEN MITGLIEDSCHAFT – HIERBEI IST FÜR DEN ERSTEN MONAT EIINE GESONDERTE, EINMALIGE , SOFORTIGE ZAHLUNG ERFORDERLICH.
12. PLATTFORM IST DIE INTUITIV BEDIENBARE INTERNETPLATTFORM, DIE
MITGLIEDERN UNTER DER DOMAIN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD UND AUF DER MEDIALEISTUNGEN, EIGENLEISTUNGEN UND FREMDLEISTUNGEN ANGEBOTEN WERDEN.
13. VERMITTLUNGSLEISTUNGEN SIND VERMITTLUNGEN VON
FREMDLEISTUNGEN FÜR MITGLIEDER DURCH DIE FIT & FLEX UG.
14. VERTRAG ÜBER EIGENLEISTUNG IST EIN ÜBER DIE ERBRINGUNG VON EIGENLEISTUNGEN ZWISCHEN DEM MITGLIED UND DER FIT & FLEX UG GESCHLOSSENER EINZELVERTRAG AUF DER GRUNDLAGE DES MITGLIEDSVERTRAGES.
15. VERTRAG ÜBER FREMDLEISTUNG IST EIN ÜBER DIE ERBRINGUNG VON FREMDLEISTUNGEN ZWISCHEN EINEM MITGLIED UND EINEM PARTNER AUFGRUND EINER VERMITTLUNGSLEISTUNG GESCHLOSSENER VERTRAG.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND
1. FIT & FLEX UG SCHLIESST MIT SEINEN MITGLIEDERN EINEN MITGLIEDSVERTRAG (§ 4) ZU DEN BEDINGUNGEN DIESER AGB AB. AUFGRUND DIESES MITGLIEDSVERTRAGES WIRD FIT & FLEX UG GEGENÜBER SEINEN MITGLIEDERN VERMITTLUNGSLEISTUNGEN (§ 5) ERBRINGEN. DARÜBER HINAUS KANN DIE FIT & FLEX UG EIGENLEISTUNGEN AUF DER PLATTFORM ANBIETEN, ZU DENEN SICH MITGLIEDER ANMELDEN KÖNNEN (§ 6). MITGLIEDERN STEHEN DARÜBER HINAUS DIE AUF DER PLATTFORM ANGEBOTENEN MEDIALEISTUNGEN (§ 7) ZUR VERFÜGUNG. DAS MITGLIED IST IM GEGENZUG ZUR ENTRICHTUNG EINER MITGLIEDSGEBÜHR (§ 9) VERPFLICHTET.
2. FIT & FLEX UG WIRD SICH STETS UM EIN REGELMÄSSIGES SOWIE MÖGLICHST BREIT GEFÄCHERTES UND VIELFÄLTIGES ANGEBOTSPROGRAMM AN LEISTUNGEN UND FREMDLEISTUNGEN BEMÜHEN. DIE MITGLIEDER HABEN JEDOCH INSOWEIT KEINEN ANSPRUCH AUF EINE MINDESTANZAHL, EINEN MINDESTUMFANG VON ANGEBOTEN ODER EINE BESTIMMTE ART, FORM ODER QUALITÄT. FÜR DIE ANGEBOTE GELTEN NEBEN DIESEN AGB DIE JEWEILS VERÖFFENTLICHTEN BEDINGUNGEN UND ANGEBOTSVORBEHALTE.
3. FIT & FLEX UG STELLT SEINEN MITGLIEDERN EINE KOSTENFREIE WEBSEITE ZUR VERFÜGUNG, DEREN NUTZUNG IN DER AKTUELLSTEN FASSUNG VORAUSSETZUNG FÜR DIE INANSPRUCHNAHME VON EIGENLEISTUNGEN UND FREMDLEISTUNGEN BEI BETREIBERN BZW. PARTNERN IST.
§ 3 GELTUNGSBEREICH UND ÄNDERUNGEN DER AGB
1. DIE AGB REGELN DAS VERTRAGSVERHÄLTNIS ZWISCHEN FIT & FLEX UG UND DEN MITGLIEDERN VON DER FIT & FLEX UG. VERTRÄGE ÜBER FREMDLEISTUNGEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDERN UND PARTNERN SIND NICHT GEGENSTAND DER AGB. FIT & FLEX UG TRITT LEDIGLICH ALS VERMITTLERIN DIESER VERTRÄGE ÜBER FREMDLEISTUNGEN AUF UND IST DAHER AN DEN ZWISCHEN PARTNERN UND MITGLIEDERN GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN ÜBER FREMDLEISTUNGEN WEDER ALS VERTRAGSPARTNER NOCH ALS VERTRETER BZW. ERFÜLLUNGSGEHILFE ODER IN SONSTIGER WEISE BETEILIGT. DIE ERFÜLLUNG SÄMTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN ERFOLGT VORBEHALTLICH § 9, ABS. 2 AUSSCHLIESSLICH ZWISCHEN MITGLIEDERN UND PARTNERN. IN ANDEREN ALS IN DEN IN § 15, ABS. 1 ODER ABS. 2 GENANNTEN FÄLLEN HAFTET FIT & FLEX UG NICHT AUS DEN ZWISCHEN MITGLIEDERN UND PARTNERN GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN.
2. DIESE AGB GELTEN FÜR DIE NUTZUNG DER PLATTFORM SOWIE FÜR DEN AUFGRUND DER REGISTRIERUNG ABGESCHLOSSENEN MITGLIEDSVERTRAG.
3. EINE ÄNDERUNG DES VERTRAGS AUF VERANLASSUNG VON FIT & FLEX UG SETZT VORAUS, DASS DIESER DIE BEABSICHTIGE ÄNDERUNG SPÄTESTENS ZWEI MONATE VOR DEM VORGESCHLAGENEN ZEITPUNKT IHRES WIRKSAMWERDENS DEM MITGLIED IN DER IN ART. 246B EGBGB VORGESEHENEN FORM ANBIETET. DIE PARTEIEN VEREINBAREN, DASS DIE ZUSTIMMUNG DES MITGLIEDS ZU EINER ÄNDERUNG NACH SATZ 1, DIE DAS ÄQUIVALENZVERHÄLTNIS NICHT ERHEBLICH ZU LASTEN DES MITGLIEDS BEEINTRÄCHTIGT, ALS ERTEILT GILT, WENN DIESES SEINE ABLEHNUNG NICHT VOR DEM GENANNTEN ZEITPUNKT DES WIRKSAMWERDENS DER ÄNDERUNG FIT & FLEX IN TEXTFORM ERKLÄRT HAT. DAS MITGLIED IST BERECHTIGT, DEN VERTRAG VOR DEM VORGESCHLAGENEN ZEITPUNKT DES WIRKSAMWERDENS DER ÄNDERUNG FRISTLOS ZU KÜNDIGEN. FIT & FLEX UG IST VERPFLICHTET, DAS MITGLIED MIT DEM ANGEBOT ZUR VERTRAGSÄNDERUNG AUF DIE FOLGEN SEINES SCHWEIGENS SOWIE AUF DAS RECHT ZUR KOSTENFREIEN UND FRISTLOSEN KÜNDIGUNG HINZUWEISEN.
4. FIT & FLEX UG IST BERECHTIGT, DEN VERTRAGSINHALT SOWIE DIESE AGB EINSEITIG ZU ÄNDERN ODER ZU ERGÄNZEN, SOWEIT DIES AUS RECHTLICHEN GRÜNDEN ERFORDERLICH IST, ODER DIE ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN LEDIGLICH RECHTLICH VORTEILHAFT FÜR DAS MITGLIED SIND.
§ 4 ABSCHLUSS DES MITGLIEDSVERTRAGES
1. DIE LEISTUNGEN KÖNNEN AUSSCHLIESSLICH NACH VORHERIGER REGISTRIERUNG UND ERHALT DES MITGLIEDSAUSWEISES AUF DER PLATTFORM IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN. DER ANTRAG EINES NUTZERS AUF REGISTRIERUNG ERFOLGT DURCH DAS ANKLICKEN DES BUTTONS „ZAHLUNGSPFLICHTIG ANMELDEN“. DIE ANNAHME DES ANTRAGS ERFOLGT DURCH ANNAHMEERKLÄRUNG VON FIT & FLEX UG GEGENÜBER DEM ANTRAGSTELLER IN TEXTFORM. MIT ANNAHME DES REGISTRIERUNGSANTRAGS DURCH FIT & FLEX UG WIRD DER MITGLIEDSVERTRAG GESCHLOSSEN.
2. EIN ANSPRUCH AUF REGISTRIERUNG BESTEHT NICHT. DIE ANNAHME DES ANGEBOTS AUF ABSCHLUSS DES MITGLIEDSVERTRAGES STEHT IM ERMESSEN VON FIT & FLEX UG. FIT & FLEX UG KANN DIE ANNAHME DES ANGEBOTS AUCH AN WEITERE VORAUSSETZUNGEN KNÜPFEN (Z.B. PRÜFUNG DER REGISTRIERUNGSDATEN, BONITÄTSCHECK, ALTER).
3. BEI ABSCHLUSS DES MITGLIEDSVERTRAGES WIRD FÜR DAS JEWEILIGE MITGLIED EIN MITGLIEDSKONTO EINGERICHTET. DIE VON FIT & FLEX BEIM ANTRAG AUF REGISTRIERUNG ABGEFRAGTEN DATEN SIND VOLLSTÄNDIG UND KORREKT ANZUGEBEN. DIE ERFORDERLICHEN ANGABEN SIND INSBESONDERE: VOLLSTÄNDIGER VOR- UND NACHNAME, DIE AKTUELLE POSTALISCHE ADRESSE UND EINE GÜLTIGE E-MAIL ADRESSE. DIE ANGABE EINES POSTFACHS IST NICHT ZULÄSSIG. DAS MITGLIED IST NACH ANNAHME DER REGISTRIERUNG VERPFLICHTET, SEINE KONTAKT- UND REGISTRIERUNGSDATEN STETS AUF DEM NEUESTEN STAND ZU HALTEN. FIT & FLEX UG IST BERECHTIGT, DEM MITGLIED GEGENÜBER ABZUGEBENDE ERKLÄRUNGEN WIRKSAM AN DESSEN E-MAIL ADRESSE ZUZUSTELLEN, SOWEIT NICHT DURCH GESETZ ODER VEREINBARUNG EINE STRENGERE FORM ZWINGEND VORGESCHRIEBEN IST.
4. MITGLIED KANN NUR EINE NATÜRLICHE UND VOLLJÄHRIGE PERSON SEIN. MÖCHTE EIN UNTERNEHMEN FÜR MITARBEITER ODER ANGESTELLTE EINEN MITGLIEDSVERTRAG BEGRÜNDEN, SO MUSS FÜR JEDEN MITARBEITER EIN EIGENES PERSÖNLICHES MITGLIEDSKONTO EINGERICHTET WERDEN. GESONDERTE VEREINBARUNGEN ZWISCHEN FIT & FLEX UG UND DEM UNTERNEHMEN (Z.B. FIRMENRAHMENVEREINBARUNGEN) KÖNNEN WEITERE ODER ABWEICHENDE BESTIMMUNGEN ENTHALTEN.
5. DAS MITGLIED IST VERPFLICHTET, DIE PERSÖNLICHE MITGLIEDSKARTE PFLEGLICH ZU BEHANDELN, UND DRITTEN NICHT ZUGÄNGLICH ZU MACHEN. SOLLTE DAS MITGLIED DEN VERDACHT AUF MISSBRAUCH SEINER MITGLIEDSKARTE HABEN, HAT ES FIT & FLEX UG UNVERZÜGLICH MITTEILUNG ZU MACHEN.
6. DIE BEI DER REGISTRIERUNG GESPEICHERTEN PERSÖNLICHEN DATEN WERDEN VON FIT & FLEX UG GESPEICHERT, SO DASS DAS MITGLIED JEDERZEIT MIT SEINEN ZUGANGSDATEN AUF DAS MITGLIEDSKONTO ZUGREIFEN KANN. DER UMGANG MIT DEN PERSÖNLICHEN DATEN IST IN DER DATENSCHUTZERKLÄRUNG VON FIT & FLEX UG GEREGELT.
7. DAS MITGLIEDSKONTO, DER MITGLIEDSAUSWEIS UND DER MITGLIEDSVERTRAG SIND PERSÖNLICH UND NICHT ÜBERTRAGBAR.
§ 5 VERMITTLUNGSLEISTUNGEN
1. FIT & FLEX UG WIRD SICH GEGENÜBER DEN MITGLIEDERN UM DIE VERMITTLUNG VON VERTRÄGEN ÜBER FREMDLEISTUNGEN BEMÜHEN. ZU DIESEM ZWECK WIRD FIT & FLEX UG MIT PARTNERN KOOPERATIONSVERTRÄGE SCHLIESSEN, AUFGRUND DERER PARTNER AUF DER PLATTFORM ANGEBOTE FÜR FREMDLEISTUNGEN VERÖFFENTLICHEN KÖNNEN. NIMMT DAS MITGLIED EIN ANGEBOT DURCH ANMELDUNG WAHR, KOMMT ZWISCHEN DEM MITGLIED UND DEM PARTNER DER VERTRAG ÜBER FREMDLEISTUNG ZUSTANDE.
2. DER VERTAG ÜBER FREMDLEISTUNGEN KOMMT ZU DEN IM JEWEILIGEN ANGEBOT DES PARTNERS VERÖFFENTLICHTEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUSTANDE. ZU DIESEN BEDINGUNGEN GEHÖREN BEISPIELSWEISE DIE GENAUE BEZEICHNUNG DES ANGEBOTS, ANGEBOTSVORBEHALTE, DIE BEZEICHNUNG DES PARTNERS, SEINER ANSCHRIFT UND SEINES GESETZLICHEN VERTRETERS, FERNER LEISTUNGSORT, DATUM, TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN, VERBINDLICHKEIT DER ANMELDUNG, EVTL. ZUSÄTZLICHE TEILNAHMEKOSTEN, KOSTEN DES RÜCKTRITTS BZW. DES NICHTERSCHEINENS, HAFTUNGSREGELUNGEN, GGF. RÜCKTRITTSRECHTE, WIDERRUFSBELEHRUNGEN, ETWAIGE BESONDERE BEDINGUNGEN (Z.B. NUTZUNGSBEDINGUNGEN EINES SPORTSTÄTTENBETREIBERS) UND DATENSCHUTZHINWEISE. NIMMT DAS MITGLIED DAS ANGEBOT EINES PARTNERS AN, KOMMT ZWISCHEN DEM PARTNER UND DEM MITGLIED EIN VERTRAG ÜBER FREMDLEISTUNG ZUSTANDE.
3. FIT & FLEX UG IST DARAN GELEGEN, MÖGLICHST HOCHWERTIGE FREMDLEISTUNGEN ZU VERMITTELN UND FREUT SICH VOR DIESEM HINTERGRUND SELBSTVERSTÄNDLICH ÜBER KOMMENTARE UND FEEDBACK VON MITGLIEDERN ZU FREMDLEISTUNGEN. FIT & FLEX UG IST JEDOCH NICHT VERPFLICHTET, ETWAIGE BESCHWERDEN VON MITGLIEDERN ÜBER PARTNER ODER FREMDLEISTUNGEN ENTGEGENZUNEHMEN UND/ODER ZU BEARBEITEN ODER BEI STREITIGKEITEN ZWISCHEN MITGLIEDERN UND PARTNERN ZU VERMITTELN. SOLLTEN SICH BEI DER VERTRAGSDURCHFÜHRUNG VON FREMDLEISTUNGEN KURZFRISTIGE ÄNDERUNGEN ERGEBEN, WIE Z.B. TERMINVERSCHIEBUNGEN, STORNIERUNGEN, ÜBERBELEGUNG ODER ÄHNLICHES, WIRD FIT & FLEX UG SOLCHE INFORMATIONEN AN DIE MITGLIEDER WEITERLEITEN, SOWEIT IHM DIESE INFORMATIONEN RECHTZEITIG VORLIEGEN. VERANTWORTLICH FÜR SOLCHE MITTEILUNGEN BLEIBT JEDOCH DER PARTNER.
§ 6 EIGENLEISTUNGEN
1. GESELLSCHAFTEN DER FIT & FLEX UG WERDEN SPORTPLÄTZE, SPORTHALLEN ODER SONSTIGE RÄUMLICHKEITEN ANMIETEN UND DIESE MITGLIEDERN ZUR AUSTRAGUNG VON MANNSCHAFTSSPIELEN (Z.B. FUSSBALL UND VOLLEYBALL), TURNIEREN ODER ZUR DURCHFÜHRUNG SONSTIGER SPORTLICHER AKTIVITÄTEN ALS EIGENLEISTUNG ANBIETEN. IM EINZELFALL BIETEN GESELLSCHAFTEN DER FIT & FLEX UG AUCH DIE ORGANISATION VON SPORTLICHEN AKTIVITÄTEN AN, DIE VERTRÄGE ÜBER EIGENLEISTUNGEN WERDEN ZU DEN
BEDINGUNGEN GESCHLOSSEN, DIE IM JEWEILIGEN ANGEBOT BEZEICHNET SIND.
2. FIT & FLEX UG KANN DIE ERBRINGUNG VON EIGENLEISTUNGEN UNTER BEDINGUNGEN STELLEN. HIERZU GEHÖRT Z.B. EIN VORBEHALT, DASS SICH EINE AUSREICHENDE ANZAHL VON MITGLIEDERN FÜR EINE LEISTUNG ANMELDEN UND ERSCHEINEN (Z.B. FUSSBALL- UND VOLLEYBALLSPIELE). IN DIESEN FÄLLEN WIRD FIT & FLEX UG IM ANGEBOT AUF DEN VORBEHALT HINWEISEN UND DIE VORAUSSETZUNGEN DER BEDINGUNG (Z.B. DIE GEFORDERTE MINDESTTEILNEHMERZAHL) NENNEN. HABEN SICH BIS ZU EINER IM JEWEILIGEN ANGEBOT GENANNTEN FRIST NICHT AUSREICHEND MITGLIEDER ANGEMELDET ODER ERSCHEINEN NICHT AUSREICHEND MITGLIEDER, GILT DIE BEDINGUNG FÜR DIE ERBRINGUNG DER EIGENLEISTUNG ALS NICHT ERFÜLLT. IN DIESEM FALL WIRD FIT & FLEX UG SÄMTLICHE ANGEMELDETE TEILNEHMER HIERÜBER UNVERZÜGLICH INFORMIEREN UND FÜR DAS JEWEILIGE ANGEBOT GGF. VEREINBARTE GESONDERTE ENTGELTE FÜR ZUSATZLEISTUNGEN (§ 9 ABS. 2) UNVERZÜGLICH ZURÜCKERSTATTEN. IN ANDEREN ALS IN DEN IN § 15 ABS. 1 ODER ABS. 2 GENANNTEN FÄLLEN HAFTET FIT & FLEX UG NICHT FÜR ENTSTANDENE AUFWENDUNGEN DES MITGLIEDS.
3. EINIGE EIGENLEISTUNGEN KÖNNEN NUR GEGENÜBER EINER BESCHRÄNKTEN ZAHL VON MITGLIEDERN ERBRACHT WERDEN. DIE ANMELDUNG ZU DIESEN EIGENLEISTUNGEN IST NUR MÖGLICH, SOWEIT DIE HÖCHSTTEILNEHMERZAHL NICHT ERREICHT IST. IN EINEM SOLCHEN FALLE WIRD FIT & FLEX UG IM ANGEBOT AUF DIE HÖCHSTTEILNEHMERZAHL SOWIE DIE ANZAHL DER BEREITS ANGEMELDETEN MITGLIEDER HINWEISEN. SOBALD DIE HÖCHSTTEILNEHMERZAHL ERREICHT IST, WIRD FIT & FLEX UG IM PORTAL DARAUF HINWEISEN, DASS WEITERE ANMELDUNGEN NICHT MÖGLICH SIND. IN ANDEREN ALS IN DEN IN § 15 ABS. 1 ODER ABS. 2 GENANNTEN FÄLLEN STEHT FIT & FLEX UG GEGENÜBER DEN MITGLIEDERN NICHT DAFÜR EIN, DASS ANGEMELDETE MITGLIEDER DIE IHNEN ZUSTEHENDE EIGENLEISTUNG AUCH WAHRNEHMEN.
§ 7 MEDIALEISTUNGEN
1. FIT & FLEX UG STELLT DEN MITGLIEDERN AUF DER PLATTFORM INSBESONDERE EINE FUNKTION ZUR GEZIELTEN SUCHE NACH ANGEBOTEN, VERANSTALTUNGEN UND PARTNERN ZUR VERFÜGUNG.
§ 8 VERFÜGBARKEIT DER PLATTFORM
1. FIT & FLEX UG BETREIBT DIE PLATTFORM IM RAHMEN IHRER TECHNISCHEN MÖGLICHKEITEN. EINEN ANSPRUCH AUF EINE JEDERZEITIGE FEHLER- UND UNTERBRECHUNGSFREIE NUTZUNG DER PLATTFORM ODER EINE BESTIMMTE VERFÜGBARKEIT BESITZT DAS MITGLIED NICHT. FIT & FLEX UG WIRD SICH NACH KRÄFTEN BEMÜHEN, IM FALLE EINES AUSFALLS DES SYSTEMS DIE NUTZBARKEIT MÖGLICHST SCHNELL WIEDERHERZUSTELLEN.
§ 9 ZAHLUNGSMODALITÄTEN
1. DAS MITGLIED IST ZUR ZAHLUNG EINER MONATLICHEN GEBÜHR VERPFLICHTET, DEREN HÖHE SICH NACH DEM GEWÄHLTEN TARIF RICHTET. DIE GEBÜHR IST JEWEILS ZUM 1. TAG DES MONATS IM VORAUS FÄLLIG. HIERFÜR ERHÄLT DAS MITGLIED SOG. „FITNESSPUNKTE“, DIE JE NACH TARIF UNTERSCHIEDLICH HOCH SIND UND FÜR DEN JEWEILIGEN MONAT ZUR VERFÜGUNG STEHEN. NICHT GENUTZTE FITNESSPUNKTE VERFALLEN AM ENDE DES MONATS UND KÖNNEN NICHT RÜCKVERGÜTET WERDEN.
2. NIMMT DAS MITGLIED FREMDLEISTUNGEN ODER EIGENLEISTUNGEN IM RAHMEN SEINER MITGLIEDSCHAFT IN ANSPRUCH, WERDEN DIE VORHANDENEN „FITNESSPUNKTE“ GENUTZT. DIE JEWEILS BENÖTIGTEN FITNESSPUNKTE WERDEN FÜR JEDE FREMD- UND EIGENLEISTUNG INDIVIDUELL AUF DER WEBPLATTFORM BEKANNTGEGEBEN UND VOM MITGLIED MIT DER BUCHUNG AKZEPTIERT. DURCH DIE ABBUCHUNG DER FITNESSPUNKTE SIND DIE FREMDLEISTUNGEN VOM MITGLIED BEZAHLT UND ES ENTSTEHEN KEINE WEITEREN FORDERUNGEN. DIE BEZAHLUNG DES DIENSTLEISTERS OBLIEGT DER FIT & FLEX UG. SOLLTE DAS MITGLIED LEISTUNGEN IN ANSPRUCH NEHMEN, DIE ÜBER DIE AUF DER PLATTFORM BESCHRIEBENE LEISTUNG HINAUSGEHT, SO MÜSSEN DIESE VON DEM MITGLIED SELBER MIT DEM DIENSTLEISTER ABGERECHNT WERDEN.
3. DAS MITGLIED KANN SEINE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG DURCH ZAHLUNG PER KREDITKARTE, ZAHLUNG PER LASTSCHRIFTEINZUG ODER MIT ANDEREN AUF DER FIT & FLEX UG WEBSEITE ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN ZAHLUNGSMETHODEN ERBRINGEN. ES BESTEHT SEITENS DES MITGLIEDS KEIN ANSPRUCH AUF DIE NUTZUNG EINER BESTIMMTEN ZAHLUNGSMETHODE. ENTSCHEIDET SICH DAS MITGLIED FÜR ZAHLUNG PER LASTSCHRIFTEINZUG ODER KREDITKARTE, ERFOLGT DER EINZUG DURCH UNSEREN EXTERNEN PARTNER STRIPE, VON DEM IM BESTELLPROZESS ANGEGEBENEN ZAHLUNGSMITTEL BEI DEM DORT ANGEGEBENEN KREDITINSTITUT (DAS GIROKONTO ODER DIE KREDITKARTE). DAS MITGLIED ERMÄCHTIGT FIT & FLEX UG, BZW. DESSEN ZAHLUNGSPARTNER, ZUR EINZIEHUNG FÄLLIGER ZAHLUNGEN IM AUFTRAG VON FIT & FLEX UG UND WEIST SEIN GELDINSTITUT AN, DIE ZAHLUNGEN EINZULÖSEN. BEI ZAHLUNG PER PAYPAL ERFOLGT DER EINZUG DURCH UNSEREN EXTERNEN PARTNER PAYPAL (EUROPE) S.À.R.L. ET CIE., S.C.A., 22-24 BOULEVARD ROYAL, L- 2449 LUXEMBURG, VON DEM IM BESTELLPROZESS ANGEGEBENEN PAYPAL-KONTO. DAS MITGLIED ERMÄCHTIGT PAYPAL IM AUFTRAG VON FIT & FLEX UG ZUR EINZIEHUNG FÄLLIGER ZAHLUNGEN. DAS MITGLIED KANN DIE VEREINBARTE ZAHLUNGSART PER BRIEF ODER MAIL (kontakt@fitundflex.de) JEDERZEIT ÄNDERN. DIE ÄNDERUNG WIRD VON SEITEN FIT & FLEX UG SCHNELLSTMÖGLICH GEPRÜFT UND GEÄNDERT, GLEICHWOHL BESTEHT KEIN ANSPRUCH, DASS DIE ZAHLUNGSART BEREITS ZUM NÄCHSTEN ZAHLUNGSTERMIN GEÄNDERT WIRD.
4. SCHLÄGT DER FORDERUNGSEINZUG FÜR DIE MITGLIEDSGEBÜHR FEHL, SO HAT DAS MITGLIED FIT & FLEX UG DIE DAFÜR ANFALLENDEN MEHRKOSTEN ZU ERSTATTEN, SOWEIT DAS MITGLIED DAS FEHLSCHLAGEN ZU VERTRETEN HAT. IM FALL EINER RÜCKLASTSCHRIFT (MANGELS ERFORDERLICHER DECKUNG DES GIROKONTOS, WEGEN ERLÖSCHEN DES GIROKONTOS ODER UNBERECHTIGTEN WIDERSPRUCHS DES KONTOINHABERS) ERMÄCHTIGT DAS MITGLIED FIT & FLEX UG, DIE LASTSCHRIFT FÜR DIE JEWEILS FÄLLIGE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG NEU EINZUREICHEN. IN EINEM SOLCHEN FALL IST DAS MITGLIED VERPFLICHTET, EINE BEARBEITUNGSGEBÜHR IN HÖHE VON EUR 12,50 PRO RÜCKLASTSCHRIFT ZU ZAHLEN, WENN DAS MITGLIED DIE RÜCKLASTSCHRIFT ZU VERTRETEN HAT. WEITERGEHENDE FORDERUNGEN SIND VORBEHALTEN. DEM MITGLIED WIRD DIE MÖGLICHKEIT EINGERÄUMT DEN NACHWEIS ZU FÜHREN, DASS DURCH DIE RÜCKLASTSCHRIFT GERINGERE ODER GAR KEINE KOSTEN ENTSTANDEN SIND.
§ 10 PFLICHTEN DES MITGLIEDS
1. DAS MITGLIED IST VERPFLICHTET, SICH BEI DER INANSPRUCHNAHME VON FREMDLEISTUNGEN AN DIE JEWEILIGEN BEDINGUNGEN DER VERTRÄGE ÜBER FREMDLEISTUNGEN SOWIE BEI DER INANSPRUCHNAHME VON EIGENLEISTUNGEN DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN VON BETREIBERN ZU HALTEN.
2. DAS MITGLIED IST VERPFLICHTET, SICH BEIM EINCHECKEN VOR ORT BEI EINEM PARTNER ODER BETREIBER UNAUFGEFORDERT MITTELS DES MITGLIEDSAUSWEISES UND AUF VERLANGEN DES PARTNERS ODER BETREIBERS MITTELS EINES AMTLICHEN LICHTBILDAUSWEISES (Z.B. PERSONALAUSWEIS, FÜHRERSCHEIN, REISEPASS) ZU IDENTIFIZIEREN.
3. DAS MITGLIED VERPFLICHTET SICH, VERBINDLICH GEBUCHTE TERMINE, DIE ES NICHT WAHRNEHMEN KANN ODER NICHT WAHRNEHMEN WILL, UNVERZÜGLICH, SPÄTESTENS JEDOCH INNERHALB DER JEWEILS BEI ANMELDUNG ANGEGEBENEN STORNOFRIST BEIM PARTNER ABZUSAGEN. ANDERENFALLS WIRD DIE FREMDLEISTUNG ODER EIGENLEISTUNG DER FIT & FLEX UG UNGEACHTET DER NICHTTEILNAHME DES MITGLIEDS VON DEM PARTNER ODER BETREIBER IN RECHNUNG GESTELLT. DEM MITGLIED BLEIBT VORBEHALTEN, NACHZUWEISEN, DASS EIN SCHADEN NICHT ENTSTANDEN IST, ODER DER SCHADEN WESENTLICH GERINGER IST ALS DIE PAUSCHALE. AUSGENOMMEN VON DER SCHADENERSATZPFLICHT SIND UNVERSCHULDET NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE TERMINE. DER NACHWEIS, DASS EIN TERMIN UNVERSCHULDET NICHT IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN KONNTE, OBLIEGT DEM MITGLIED (Z.B. DURCH VORLAGE EINES ÄRZTLICHEN ATTESTES).
4. DAS MITGLIED VERPFLICHTET SICH GEGENÜBER FIT & FLEX UG, AUF DER PLATTFORM UND IM FORUM KEINE BEITRÄGE ZU VERÖFFENTLICHEN UND NACHRICHTEN ZU VERSENDEN, DEREN INHALTE GEGEN DIE REGELN DER NETIQUETTE, DIESE AGB, DIE GUTEN SITTEN ODER GELTENDES RECHT VERSTOSSEN. DIE MITGLIEDER SIND GEHALTEN, EINEN HÖFLICHEN UMGANGSTON MITEINANDER ZU PFLEGEN.
5. BEI DER REGISTRIERUNG HAT DAS MITGLIED WAHRHEITSGEMÄSSE ANGABEN ZU MACHEN UND EIN VOLLSTÄNDIGES NUTZERPROFIL ANZULEGEN, WELCHES EINE EINDEUTIGE IDENTIFIZIERUNG DES MITGLIEDS DURCH PARTNER UND BETREIBER ERMÖGLICHT. DIE REGISTRIERUNG UNTER EINEM PSEUDONYM, EINER FEHLERHAFTEN ANSCHRIFT ODER E-MAIL-ADRESSE IST NICHT ZULÄSSIG.
6. SOFERN BEI DER BEWERTUNG UND/ODER IM FORUM BEWERTUNGEN ODER KOMMENTARE ERFOLGEN, DÜRFEN DIESE KEINE SCHMÄHKRITIK ENTHALTEN UND MÜSSEN AUF HINREICHENDER TATSACHENGRUNDLAGE BERUHEN UND DEN ALLGEMEINEN GESETZEN GERECHT WERDEN. DAS MITGLIED WIRD INSBESONDERE BEITRÄGE, NACHRICHTEN UND KOMMENTARE MIT FOLGENDEN INHALTEN UNTERLASSEN: – INHALTE, DEREN VERÖFFENTLICHUNG EINEN STRAFTATBESTAND ERFÜLLT ODER EINE ORDNUNGSWIDRIGKEIT DARSTELLT, – INHALTE, DIE GEGEN DAS PATENT-, URHEBER-, MARKEN- ODER WETTBEWERBSRECHT VERSTOSSEN, – INHALTE, DIE GEGEN DAS RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ VERSTOSSEN, – BELEIDIGENDE, DROHENDE, RASSISTISCHE, DISKRIMINIERENDE, MISSBRÄUCHLICHE, RUFSCHÄDIGENDEN ODER PORNOGRAPHISCHE, OBSZÖNE, ODER VULGÄRE INHALTE, – MASSENBEITRÄGE, INSBESONDERE SOLCHE GLEICHEN INHALTS, ODER WERBENDE INHALTE, – FALSCHE, INAKKURATE ODER IRREFÜHRENDE INHALTE, INHALTE, DIE GEEIGNET SIND, DEN BETRIEB UND DIE VERFÜGBARKEIT DER PLATTFORM, DER NETZWERKINFRASTRUKTUR ODER DER DOMAIN ZU STÖREN, ZU ERSCHWEREN ODER ZU VERZÖGERN (Z.B. VIREN, MAKROVIREN, TROJANISCHE PFERDE, WÜRMER ETC.).
7. DIE WIEDERGABE PERSONENBEZOGENER DATEN IST MITGLIEDERN NUR MIT AUSDRÜCKLICHER GENEHMIGUNG DER BETREFFENDEN PERSON GESTATTET. JEDES MITGLIED WIRD GEBETEN, FIT & FLEX UG ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR MITTEILUNG ZU MACHEN, SOWEIT DAS MITGLIED KENNTNIS VON EINEM VERSTOSS GEGEN DIE VORSTEHENDEN ZIFFERN ERLANGT.
8. DAS MITGLIED IST NICHT BERECHTIGT, DEN BEI DER REGISTRIERUNG ERHALTENEN „FREUNDE-WERBEN-FREUNDE“-CODE KOMMERZIELL ZU NUTZEN BZW. ÖFFENTLICH ANZUBIETEN ODER AN DRITTE ZU VERÄUSSERN.
§ 11 BEAUFSICHTIGUNG DER MITGLIEDER
1. FIT & FLEX UG MACHT SICH INHALTE UND BEITRÄGE VON MITGLIEDERN UND PARTNERN AUSDRÜCKLICH NICHT ZU EIGEN. FIT & FLEX UG WIRD IN AUSNAHMEFÄLLEN BEITRÄGE AUF DIE EINHALTUNG DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN UND DER NETIQUETTE NACH EIGENEM ERMESSEN ÜBERPRÜFEN.
2. JEDES MITGLIED WIRD GEBETEN, FIT & FLEX UG ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR MITTEILUNG ZU MACHEN, SOWEIT DAS MITGLIED KENNTNIS VON EINEM VERSTOSS GEGEN DIE VORSTEHENDEN ZIFFERN ERLANGT.
§ 12 ÜBERTRAGUNG VON NUTZUNGSRECHTEN
1. DAS URHEBERRECHT FÜR DIE IN DER PLATTFORM EINGESTELLTEN BEITRÄGE UND INHALTE VERBLEIBT BEIM JEWEILIGEN MITGLIED. DAS MITGLIED RÄUMT FIT & FLEX UG MIT DEM EINSTELLEN SEINES BEITRAGS IN DAS FORUM JEDOCH DAS RECHT EIN, DEN BEITRAG DAUERHAFT AUF SEINER WEBSEITE ZUM ABRUF BEREITZUHALTEN UND ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH ZU MACHEN. FIT & FLEX UG HAT DAS RECHT, BEITRÄGE INNERHALB SEINER WEBSEITE ZU VERSCHIEBEN UND MIT ANDEREN INHALTEN ZU VERBINDEN.
2. DAS MITGLIED HAT GEGEN FIT & FLEX UG, AUSSER IM FALLE EINES NACHGEWIESENEN BERECHTIGTEN INTERESSES, KEINEN ANSPRUCH AUF LÖSCHUNG ODER BERICHTIGUNG VON IHM ERSTELLTER BEITRÄGE
§ 13 BERECHTIGTER VERDACHT AUF UNZULÄSSIGE NUTZUNG DURCH EIN MITGLIED
1. SOLLTE FIT & FLEX UG EINEN BERECHTIGTEN GRUND ZUR ANNAHME HABEN, DASS EIN MITGLIED GEGEN VERTRAGLICHE PFLICHTEN VERSTOSSEN HAT, SO DARF FIT & FLEX UG – OHNE DASS EIN PFLICHTVERSTOSS NACHGEWIESEN IST – NACH SEINEM PFLICHTGEMÄSSEN ERMESSEN UND NACH BERÜCKSICHTIGUNG DER BERECHTIGTEN INTERESSEN DES MITGLIEDS DIE FOLGENDEN VORLÄUFIGEN MASSNAHMEN TREFFEN, BIS GEKLÄRT IST, OB UND EIN VERSTOSS VORLIEGT:
• FIT & FLEX UG DARF EINGESTELLTE INHALTE VORÜBERGEHEND ENTFERNEN ODER VERBERGEN,
• FIT & FLEX UG DARF DEN ZUGANG DES MITGLIEDS ZUM PORTAL SPERREN ODER EINSCHRÄNKEN UND DAS MITGLIED VORÜBERGEHEND, VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE VON DER NUTZUNG DES PORTALS AUSSCHLIESSEN,
• FIT & FLEX UG DARF DIE ERBRINGUNG VON EIGENLEISTUNGEN ZURÜCKBEHALTEN UND DARF PARTNER ZUR AUSSETZUNG VON FREMDLEISTUNGEN AUFFORDERN.
2. SOLLTE FIT & FLEX UG EINE VORLÄUFIGE MASSNAHME
NACH ABS. 1 ERGREIFEN, WIRD FIT & FLEX UG UNVERZÜGLICH
• SICH UM KLÄRUNG BEMÜHEN, OB EIN PFLICHTVERSTOSS VORLIEGT,
• DEM MITGLIED GELEGENHEIT ZUR STELLUNGNAHME IN TEXTFORM GEBEN UND
• NACH ERFOLGTER PRÜFUNG VORLÄUFIGE MASSNAHMEN AUFHEBEN, SOWEIT EIN PFLICHTVERSTOSS NICHT FESTSTELLBAR IST.
§ 14 RECHTSFOLGEN VON PFLICHTVERSTÖSSEN EINES MITGLIEDS
1. BEFINDET SICH EIN MITGLIED MIT DER ENTRICHTUNG DER MITGLIEDSGEBÜHR IN VERZUG, IST FIT & FLEX UG BERECHTIGT, DAS MITGLIED VON DER WEITEREN NUTZUNG DES PORTALS SOWIE VON DER INANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM DES VERZUGS AUSZUSCHLIESSEN.
2. FIT & FLEX UG KANN DEN MITGLIEDSVERTRAG FRISTLOS KÜNDIGEN, WENN EIN WICHTIGER GRUND VORLIEGT, DER FIT & FLEX UG DIE FORTSETZUNG DES MITGLIEDSVERTRAGES AUCH UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER BERECHTIGTEN BELANGE DES MITGLIEDS UNZUMUTBAR WERDEN LÄSST. EIN WICHTIGER GRUND LIEGT INSBESONDERE VOR,
• WENN DAS MITGLIED VORSÄTZLICH FALSCHE PERSONEN-, KONTAKT-, ODER ZAHLUNGSDATEN ANGIBT ODER IN SONSTIGER WEISE ÜBER SEINE IDENTITÄT TÄUSCHT (Z.B. DURCH ANGABE EINES FALSCHEN ALTERS),
• WENN DAS MITGLIED DIE NUTZUNG SEINES MITGLIEDSKONTOS EINEM DRITTEN ÜBERLÄSST ODER EINEM DRITTEN UNBERECHTIGT ZUGANG ZU LEISTUNGEN VON PARTNERN VERSCHAFFT,
• WENN DAS MITGLIED FÜR ZWEI AUFEINANDER FOLGENDE TERMINE MIT DER ENTRICHTUNG DER MITGLIEDSGEBÜHR ODER EINES NICHT UNERHEBLICHEN TEILS DER MITGLIEDSGEBÜHR IN VERZUG IST, ODER IN EINEM ZEITRAUM, DER SICH ÜBER MEHR ALS ZWEI TERMINE ERSTRECKT, MIT DER ENTRICHTUNG DER MITGLIEDSGEBÜHR IN HÖHE EINES BETRAGES IN VERZUG IST, DER DIE MITGLIEDSGEBÜHR FÜR ZWEI MITGLIEDSMONATE ERREICHT,
• WENN SICH EIN MITGLIED, DESSEN MITGLIEDSCHAFT VON FIT & FLEX UG GEKÜNDIGT WURDE, ERNEUT UNTER ANDEREN ANGABEN ZUR PERSON, KONTAKTDATEN ODER ZAHLUNGSDATEN ANMELDET,
• IM FALLE EINER ERHEBLICHEN SCHULDHAFTEN VERLETZUNG VERTRAGLICHER PFLICHTEN DURCH DAS MITGLIED (INSBESONDERE WIEDERHOLTES NICHTERSCHEINEN ZU VERBINDLICH GEBUCHTEN TERMINEN OHNE RECHTZEITIGE ABSAGE),
• IM FALLE EINES GROBEN FEHLVERHALTENS DES MITGLIEDS GEGENÜBER PARTNERN, BETREIBERN ODER ANDEREN MITGLIEDERN.
BESTEHT DER WICHTIGE GRUND IN DER VERLETZUNG EINER VERTRAGLICHEN PFLICHT, IST DIE KÜNDIGUNG ERST NACH ERFOLGSLOSEM ABLAUF EINER ZUR ABHILFE BESTIMMTEN ANGEMESSENEN FRIST ODER NACH ERFOLGLOSER ABMAHNUNG ZULÄSSIG, ES SEI DENN, DIES IST WEGEN DER BESONDERHEIT DES EINZELFALLES (§ 323 ABS. 2 UND 3 DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES) ENTBEHRLICH. DIE BESTIMMUNG EINER FRIST ZUR ABHILFE UND EINE ABMAHNUNG SIND AUCH ENTBEHRLICH, WENN BESONDERE UMSTÄNDE VORLIEGEN, DIE UNTER ABWÄGUNG DER BEIDERSEITIGEN INTERESSEN DIE SOFORTIGE KÜNDIGUNG RECHTFERTIGEN.
3. DAS MITGLIED STELLT FIT & FLEX UG VON JEGLICHEN ANSPRÜCHEN FREI DIE ANDERE MITGLIEDER, PARTNER ODER SONSTIGE DRITTE GEGENÜBER FIT & FLEX UG WEGEN RECHTSWIDRIGER NUTZUNG DER PLATTFORM DURCH DAS MITGLIED ODER WEGEN DER VON DEM MITGLIED ZU VERANTWORTENDEN VERLETZUNG VON PFLICHTEN AUS DEN JEWEILS GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN ÜBER FREMDLEISTUNGEN ODER AUS VERTRÄGEN ÜBER EIGENLEISTUNGEN GELTEND MACHEN. DER FREISTELLUNGSANSPRUCH KANN AUCH DIE KOSTEN DER RECHTSVERTEIDIGUNG UMFASSEN. DER FREISTELLUNGSANSPRUCH SETZT VORAUS, DASS DIE ANSPRÜCHE GEGENÜBER FIT & FLEX UG KAUSAL AUF DER RECHTSWIDRIGEN NUTZUNG ODER DER VERTRAGLICHEN PFLICHTVERLETZUNG DURCH DAS MITGLIED BERUHEN UND DEM MITGLIED ZURECHENBAR SIND. DER FREISTELLUNGSANSPRUCH BESTEHT NICHT, WENN DAS MITGLIED DIE RECHTSWIDRIGE NUTZUNG ODER DIE VERTRAGLICHE PFLICHTVERLETZUNG NICHT ZU VERTRETEN HAT.
4. DAS RECHT VON FIT & FLEX UG ZUR USSERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG AUS EINEM SONSTIGEN WICHTIGEN GRUND BLEIBT UNBERÜHRT.
5. IM FALLE EINES VORLÄUFIGEN AUSSCHLUSSES ODER EINER AUSSERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG BLEIBEN WEITERGEHENDE ANSPRÜCHE VON FIT & FLEX UG UNBERÜHRT.
§ 15 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
1. FIT & FLEX UG HAFTET FÜR SCHÄDEN DES MITGLIEDS, DIE FIT & FLEX UG, IHRE GESETZLICHEN VERTRETER, IHRE LEITENDEN ANGESTELLTEN ODER IHRE ERFÜLLUNGSGEHILFEN HERBEIGEFÜHRT HABEN UND
• DIE AUF VORSATZ ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT BERUHEN,
• DIE AUF DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT BERUHEN ODER
• DIE DADURCH ENTSTANDEN SIND, DASS EINE PFLICHT VERLETZT WURDE, DIE FÜR DIE ERREICHUNG DES VERTRAGSZWECKS VON WESENTLICHER BEDEUTUNG IST. IN DIESEM FALL IST DIE HAFTUNG AUF DEN VORHERSEHBAREN VERTRAGSTYPISCHEN SCHADEN BESCHRÄNKT.
2. FIT & FLEX UG HAFTET FERNER FÜR SCHÄDEN DES MITGLIEDS, DIE AUF DER VERLETZUNG EINER VON FIT & FLEX UG ÜBERNOMMENEN GARANTIE ODER AUF EINEM ORGANISATIONSVERSCHULDEN BERUHEN.
3. IN ANDEREN ALS DEN IN DEN ABS. 1 UND 2 GENANNTEN FÄLLEN IST DIE HAFTUNG VON FIT & FLEX UG – UNABHÄNGIG VOM RECHTSGRUND – AUSGESCHLOSSEN. FIT & FLEX UG ÜBERNIMMT VORBEHALTLICH ABS. 1 INSBESONDERE KEINE HAFTUNG FÜR DIE VON MITGLIEDERN IM PORTAL EINGESTELLTEN BEITRÄGE, NACHRICHTEN UND BEWERTUNGEN, FÜR DIE ANGEBOTE UND DURCHFÜHRUNG VON FREMDLEISTUNGEN SOWIE FÜR DIE VON PARTNERN EINGESTELLTEN INHALTE UND MITTELS LINKS VERKNÜPFTEN SEITEN ODER DAFÜR, DASS VERTRÄGE, DIE ZWISCHEN PARTNERN UND MITGLIEDERN GESCHLOSSEN WURDEN, VERTRAGSGEMÄSS DURCHGEFÜHRT WERDEN.
§ 16 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG, PAUSEN, WIDERRUF
1. DER MITGLIEDSVERTRAG WIRD AUF UNBESTIMMTE ZEITGESCHLOSSEN.
2. FÜR EINE ORDENTLICHE KÜNDIGUNG BETRÄGT DIE KÜNDIGUNGSFRIST EINEN MONAT ZUM ENDE EINES KALENDERMONATS.
DAS RECHT ZUR AUSSERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND BLEIBT HIERVON UNBERÜHRT. DIE KÜNDIGUNG KANN IN TEXTFORM AN: FIT 6 FLEX UG, HEINRICH-HERTZ-STR. 26, 25336 ELMSHORN, ODER ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR ERKLÄRT WERDEN. FÜR DIE RECHTZEITIGKEIT DER KÜNDIGUNG KOMMT ES NICHT AUF DIE ABSENDUNG, SONDERN AUF DEN EINGANG DER KÜNDIGUNG BEI FIT & FLEX UG AN.
3. MIT WIRKSAMKEIT DER KÜNDIGUNG ENTFALLEN ALLE RECHTE UND PFLICHTEN AUS DEM MITGLIEDSVERTRAG.
4. DAS MITGLIED HAT UNABHÄNGIG VON ETWAIGEN KÜNDIGUNGSRECHTEN DIE MÖGLICHKEIT, DIE AKTIVE MITGLIEDSCHAFT BEITRAGSFREI FÜR EINEN ZEITRAUM VON EIN BIS SECHS VOLLEN KALENDERMONATEN PRO KALENDERJAHR ZU PAUSIEREN. DER ANTRAG AUF EINE PAUSE DER AKTIVEN MITGLIEDSCHAFT IST VIER WERKTAGE VOR BEGINN DES NÄCHSTEN KALENDERMONATS UNTER ANGABE DER PAUSENDAUER ZU STELLEN. DIE PAUSE ENDET AUTOMATISCH NACH ABLAUF DER PAUSENDAUER, DIE DAS MITGLIED JEDERZEIT UM VOLLE KALENDERMONATE VERKÜRZEN ODER BIS ZUR MAXIMALEN PAUSENDAUER VERLÄNGERN KANN. DAS MITGLIED KANN DIE PAUSE MIT SOFORTIGER WIRKUNG DURCH ERKLÄRUNG GEGENÜBER FIT & FLEX UG ODER DURCH DIE INANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN BEENDEN. BEI SOFORTIGER BEENDIGUNG DER PAUSE IST DER FÜR DEN GESAMTEN KALENDERMONAT ANFALLENDE MITGLIEDSBEITRAG UNVERZÜGLICH ZU LEISTEN. ZEITLICH BESCHRÄNKTE VERGÜNSTIGUNGEN DES TARIFS WERDEN AUF DEN PAUSENZEITRAUM ANGERECHNET.
5. KÜNDIGT DAS MITGLIED DIE MITGLIEDSCHAFT WÄHREND EINER PAUSE SO TRITT DIE KÜNDIGUNG ERST ZUM ENDE DES FOLGENDEN AKTIVEN KALENDERMONATS NACH ENDE DER PAUSE, IN KRAFT. EINE PAUSE NACH EINGEREICHTER KÜNDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT VERLÄNGERT DIE MITGLIEDSCHAFT UM DIE JEWEILIGE ANZAHL AN PAUSENMONATEN.
6. DAS MITGLIED HAT EIN GESETZLICHES WIDERRUFSRECHT. HINSICHTLICH DER VORAUSSETZUNGEN UND RECHTSFOLGEN DES WIDERRUFS WIRD AUF DIE WIDERRUFSBELEHRUNG VERWIESEN.
§ 17 VERTRAGSÜBERNAHME DURCH DRITTE
1. FIT & FLEX UG IST BERECHTIGT, SEINE RECHTE UND PFLICHTEN AUS DIESEM VERTRAGSVERHÄLTNIS GANZ ODER TEILWEISE AUF EINEN DRITTEN ZU ÜBERTRAGEN. DIE ÜBERTRAGUNG WIRD DEM MITGLIED 4 WOCHEN VOR WIRKSAMKEIT DER ÜBERTRAGUNG IN TEXTFORM MITGETEILT. IM FALLE EINER ÜBERTRAGUNG IST DAS MITGLIED BERECHTIGT, SICH VOM MITGLIEDSVERTRAG ZU LÖSEN.
§ 18 SONSTIGES
1. DIESE AGB UND DER MITGLIEDSVERTRAG UNTERLIEGEN DEUTSCHEM RECHT MIT AUSNAHME SEINER KOLLISIONSRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN.
2. SÄMTLICHE ERKLÄRUNGEN, DIE IM RAHMEN DES MIT FIT & FLEX UG ZU SCHLIESSENDEN MITGLIEDSVERTRAGS ÜBERMITTELT WERDEN, MÜSSEN IN TEXTFORM ERFOLGEN. DIE POSTALISCHE ANSCHRIFT VON FIT & FLEX UG IST: FIT & FLEX UG, HEINRICH-HERTZ-STR. 26, 25336 ELMSHORN, DEUTSCHLAND. DAS KONTAKTFORMULAR VON FIT & FLEX UG IST HIER VERFÜGBAR. DIE POSTALISCHE ANSCHRIFT SOWIE DIE E-MAIL ADRESSE DES MITGLIEDS SIND DIEJENIGEN, DIE DAS MITGLIED ALS AKTUELLE KONTAKTDATEN BEI DER REGISTRIERUNG ANGEGEBEN HAT.
3. SOFERN EINE BESTIMMUNG DIESER AGB UNWIRKSAM IST, BLEIBEN DIE ÜBRIGEN BESTIMMUNGEN DAVON UNBERÜHRT.
STAND: 01.10.2021